Ein Schwerpunkt unserer täglichen Arbeit
Der Notar erfüllt im Immobilienrecht eine wichtige unparteiische Rolle, damit die Interessen aller Vertragsparteien gewahrt werden. Immobilienangelegenheiten sind die größten Transaktionen, die Privatpersonen in der Regel tätigen, sei es zur Nutzung als Eigenheim, als Kapitalanlage oder als gezielte Altersvorsorge. Als Notarin mit Schwerpunkt Immobilienrecht bin ich mir dieser Bedeutung für Sie persönlich bewusst und stehe Ihnen mit meinem Team in allen Fragen rund um Immobilien kompetent und vertrauensvoll zur Seite.
Dabei sind rechtssichere und zugleich klare und verlässliche Regelungen für alle Vertragsparteien unerlässlich. Wir finden mit Ihnen die für Sie passende, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Vertragsgestaltung. Gleichzeitig sorgen wir für eine zügige und professionelle Abwicklung Ihres Grundstücksgeschäfts.
Wo sich die Immobilie befindet, ist unerheblich. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Grundstücksangelegenheiten in ganz Deutschland, nicht nur bei uns in Krefeld.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist häufig eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Mein Team und ich stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise vertrauensvoll zur Seite: vom ersten individuellen Entwurf über die rechtssichere Beurkundung bis hin zur gesamten Abwicklung einschließlich der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung sowie aller relevanten Schritte.
Neutral und unparteiisch stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen für den Eigentümerwechsel beim Hauskauf oder Wohnungskauf erfüllt werden und Ihre Interessen geschützt sind. Eine zügige und reibungslose Abwicklung von der Vorbereitung bis zur Vertragsunterzeichnung und darüber hinaus ist für mich als Notarin wie auch für mein erfahrenes Team selbstverständlich. Durch eine rechtssichere Ausgestaltung des Immobilienkaufvertrages kann die Abwicklung über ein Notaranderkonto einschließlich der hiermit verbundenen zusätzlichen Kosten in den meisten Fällen vermieden werden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt erst, wenn der Notar die erforderlichen Schritte zur Absicherung des Käufers vollzogen hat.
Sie möchten einen rechtssicheren notariellen Kaufvertrag abschließen? Senden Sie uns gerne alle relevanten Informationen über unseren Fragebogen zu und wir erstellen zeitnah einen ersten Entwurf.
Im Immobilienrecht bedarf es beim Kauf oder Verkauf regelmäßig der Eintragung oder Löschung einer Grundschuld bzw. Hypothek nach Prüfung durch den Notar. Der Käufer nimmt zur Finanzierung des Kaufpreises aus dem Grundstückskaufvertrag regelmäßig ein Darlehen auf, für welches die Bank zur Absicherung die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch verlangt. Zudem sind häufig noch Rechte zu löschen, die der Verkäufer im Rahmen seiner ursprünglichen Finanzierung bestellt hat.
Auch unabhängig vom Immobilienkauf kann es zur Aufnahme eines Darlehens kommen, welches über eine Grundschuld abzusichern ist, bspw. bei Renovierungskosten oder sonstigen Investitionen.
Wir begleiten Sie auch hier durch den gesamten Prozess, sei es Neubestellung oder Löschung, und sorgen für eine rechtssichere Absicherung der Finanzierung. Sollte eine kurzfristige Auszahlung des Darlehens erforderlich sein, so unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne auch hierbei.
Sie möchten ein Immobilienprojekt verwirklichen? Gerne stehen wir Ihnen schon frühzeitig zur Seite, damit Ihr Projekt von Anfang an immobilienrechtlich richtig ausgestaltet ist. So können für Bauträger wie auch Privatpersonen Verzögerungen beim Grundbuchamt und beim späteren Abverkauf der Wohneinheiten vermieden werden.
Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen Notar-Termin zur Erstberatung.
Bei der Begründung von Wohnungseigentum durch eine Teilungserklärung, also die Aufteilung von Immobilien in einzelne Wohnungen oder gewerbliche Einheiten, berate ich Sie als Notarin umfassend. Ich sorge dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes eingehalten werden.
Ein Erbbaurecht ist ein langfristiges, vertraglich vereinbartes Recht, das es dem Berechtigten ermöglicht, ein Grundstück zu bebauen und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu erwerben. Stattdessen zahlt der Erbbauberechtigte einen sogenannten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Eigentum am Grundstück ist beim Erbbaurecht vom Eigentum am Gebäude getrennt. Auch bei diesem Teilbereich des Immobilienrechts stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Sie können beim Notar-Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrags nicht bei uns im Notariat anwesend sein? Kein Problem, wir besprechen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der nachträglichen Genehmigung sowie der Bevollmächtigung, Spezial- oder Generalvollmacht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen in der erforderlichen Form. Vollmachten können auf Privatpersonen oder bspw. auch auf einen Anwalt ausgestellt werden.
Erfahren Sie mehr zum Thema General- und Vorsorgevollmacht auf unserer Informationsseite.
In Ihrem Auftrag als Eigentümer einer Immobilie können wir jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug elektronisch anfordern, um den Stand des Grundbuchs zu prüfen. Sollte eine Grundbuchberichtigung erforderlich sein, bspw. nach dem Tod eines Eigentümers, unterstützen wir Sie gerne bei der Einleitung der notwendigen Schritte, damit Ihre Eigentumsverhältnisse korrekt und rechtssicher im Grundbuch wiedergegeben sind.
Bei einem Eigentümerwechsel durch den Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf es in manchen Fällen der Zustimmung des Verwalters. Diese Zustimmung holen wir selbstverständlich für Sie ein und beglaubigen auch die Unterschrift des Verwalters. Eine notarielle Beglaubigung der Unterschriften unter dem Verwalternachweis führen wir ebenfalls durch.
Das Immobilienrecht kennt verschiedene Rechte bzw. Belastungen, die im Grundbuch eingetragen sein können. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Fragen und begleiten Sie bei der Eintragung beziehungsweise Löschung solcher Rechte einschließlich der diesbezüglichen Anträge beim Grundbuchamt.
Sie möchten eine Immobilie zu Lebzeiten verschenken? Gerne stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Expertise zur Seite, um alle rechtlichen Aspekte rund um die Schenkung zu klären und die Eigentumsübertragung zu veranlassen. Gemeinsam finden wir über das Immobilienrecht hinaus die beste Lösung, die Ihre individuellen Interessen absichert und sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Gesichtspunkte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt. Sprechen Sie mich einfach an.
Erfahren Sie mehr zum Thema Schenkungen auf unserer Informationsseite.
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung nach Ihrem Tod einer bestimmten Person zukommen lassen? Oder einer Person ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht an einer Immobilie einräumen? Dies ist im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags möglich. Ich unterstütze Sie als kompetente Notarin umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses und behalte dabei auch steuerliche Themen im Blick. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besprechungstermin.
Erfahren Sie mehr zum Thema Erben und Vererben über das Immobilienrecht hinaus auf unserer Informationsseite.
Selbstverständlich stehe ich Ihnen mit meinem Team auch in allen anderen immobilienrechtlichen Angelegenheiten als Ansprechpartner zur Verfügung. Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.