Immobilienangelegenheiten haben für die meisten Menschen eine große Bedeutung – sei es aufgrund der Nutzung als Eigenheim, als Kapitalanlage oder als gezielte Altersvorsorge. Als Notarin bin ich mir dieser Bedeutung bewusst und stehe Ihnen mit meinem Team in allen Fragen rund um Immobilien kompetent und vertrauensvoll zur Seite.
Dabei sind rechtssichere und zugleich klare und verlässliche Regelungen für alle Beteiligten unerlässlich. Wir finden mit Ihnen die für Sie passende, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene individuelle Gestaltung. Gleichzeitig sorgen wir für eine zügige und professionelle Abwicklung Ihres Grundstücksgeschäfts.
Wo sich die Immobilie befindet, ist unerheblich – wir unterstützen Sie gerne bei allen Grundstücksangelegenheiten in ganz Deutschland, nicht nur in Krefeld.
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist häufig eine der größten finanziellen Entscheidungen im Leben. Mein Team und ich stehen Ihnen mit unserer Erfahrung und Expertise vertrauensvoll zur Seite – vom ersten individuellen Entwurf über die Beurkundung bis hin zur gesamten Abwicklung einschließlich der Kaufpreiszahlung und Eigentumsumschreibung.
Neutral und unparteiisch stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden und Ihre Interessen geschützt sind. Eine zügige und reibungslose Abwicklung ist für uns selbstverständlich.
Im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf einer Immobilie bedarf es regelmäßig der Eintragung oder Löschung einer Grundschuld oder Hypothek. Der Käufer nimmt zur Finanzierung des Kaufpreises regelmäßig ein Darlehen auf, für welches die Bank zur Absicherung die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch verlangt. Zudem sind häufig noch Rechte zu löschen, die der Verkäufer im Rahmen seiner ursprünglichen Finanzierung bestellt hat.
Auch unabhängig vom Kauf kann es zur Aufnahme eines Darlehens kommen, welches über eine Grundschuld abzusichern ist – bspw. bei Renovierungskosten oder sonstigen Investitionen.
Wie begleiten Sie auch hier durch den gesamten Prozess – sei es Neubestellung oder Löschung – und sorgen für eine rechtssichere Absicherung der Finanzierung. Sollte eine kurzfristige Auszahlung des Darlehens erforderlich sein, so unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne auch hierbei.
Bei der Begründung von Wohnungseigentum oder der Aufteilung von Immobilien in einzelne Wohnungen oder gewerbliche Einheiten berate ich Sie umfassend. Ich sorge dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes eingehalten werden.
Für Sie als Eigentümer einer Immobilie können wir jederzeit einen aktuellen Grundbuchauszug anfordern, um den Stand des Grundbuchs zu prüfen. Sollte eine Grundbuchberichtigung erforderlich sein – bspw. nach dem Tod eines Eigentümers –, unterstützen wir Sie gerne bei der Einleitung der notwendigen Schritte, damit Ihre Eigentumsverhältnisse korrekt und rechtssicher im Grundbuch wiedergegeben sind.
Im Grundbuch können verschiedene Rechte bzw. Belastungen eingetragen sein. Wir beraten Sie umfassend zu allen relevanten Fragen und begleiten Sie bei der Eintragung bzw. Löschung solcher Rechte.
Ein Erbbaurecht ist ein langfristiges, vertraglich vereinbartes Recht, das es dem Berechtigten ermöglicht, ein Grundstück zu bebauen und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu erwerben. Stattdessen zahlt der Erbbauberechtigte einen sogenannten Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Das Eigentum am Grundstück ist beim Erbbaurecht vom Eigentum am Gebäude getrennt. Auch bei diesen Themen stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Sie möchten ein Immobilienprojekt verwirklichen? Gerne stehen wir Ihnen frühzeitig zur Seite, damit Ihr Projekt von Anfang an rechtlich richtig ausgestaltet ist. So können Verzögerungen beim Grundbuchvollzug und späteren Abverkauf der Einheiten vermieden werden. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Besprechungstermin.
Sie können nicht persönlich zum Notartermin erscheinen? Kein Problem – wir besprechen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der nachträglichen Genehmigung sowie der Bevollmächtigung – Spezial- oder Generalvollmacht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen in der erforderlichen Form.
Erfahren Sie mehr zum Thema General- und Vorsorgevollmacht auf unserer Informationsseite.
Beim Verkauf von Wohnungs- oder Teileigentum bedarf es in manchen Fällen der Zustimmung des Verwalters. Diese Zustimmung holen wir für Sie gerne ein und beglaubigen auch die Unterschrift des Verwalters. Gleiches gilt für die Unterschriften unter dem Verwalternachweis.
Sie möchten eine Immobilie zu Lebzeiten verschenken? Gerne stehe ich Ihnen mit meiner fachlichen Expertise zur Seite, um alle rechtlichen Aspekte rund um die Schenkung zu klären. Gemeinsam finden wir die beste Lösung, die Ihre individuellen Interessen absichert und sowohl steuerliche als auch erbrechtliche Gesichtspunkte berücksichtigt. Sprechen Sie mich einfach an.
Erfahren Sie mehr zum Thema Schenkungen auf unserer Informationsseite.
Sie möchten ein Haus oder eine Wohnung nach Ihrem Tod einer bestimmten Person zukommen lassen? Oder einer Person ein Wohnungs- oder Nießbrauchsrecht an einer Immobilie einräumen? Dies ist im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags möglich. Ich unterstützte Sie als kompetente Ansprechpartnerin umfassend bei der Regelung Ihres Nachlasses und behalte dabei auch steuerliche Themen im Blick. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Besprechungstermin.
Erfahren Sie mehr zum Thema Erben und Vererben auf unserer Informationsseite.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Notarin Dr. Nicola Hegerfeld
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Notarin Dr. Nicola Hegerfeld