Schenkungen sind ein wichtiger Bestandteil einer modernen Vermögens- und Nachfolgeplanung. Sie ermöglichen es, Vermögen bereits zu Lebzeiten gezielt zu übertragen und steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.
Dabei sind zahlreiche rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen, die von Ihrer persönlichen Lebens- und Vermögenssituation abhängen. Eine lebzeitige Übertragung sollte daher wohlüberlegt sein.
Als Notarin unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Schenkungen, der Erstellung von Schenkungsverträgen (sog. Übertragungsverträge) sowie bei der Übertragung von Immobilien, Geldvermögen oder Gesellschaftsanteilen.
In vielen Fällen empfiehlt sich eine Absicherung des Schenkers – etwa durch den Vorbehalt von Rechten (insb. Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht und/oder Rückforderungsrechte) oder durch finanzielle Gegenleistungen, bspw. in Form laufender Raten- oder Rentenzahlungen. Ebenso stellt sich die Frage nach einem Pflichtteilsverzicht.
Gerne erörtern wir mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Auf Wunsch arbeiten wir zur bestmöglichen steuerlichen Optimierung selbstverständlich eng mit Ihren steuerlichen Beratern zusammen.
Die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten geht häufig mit der Planung oder Überprüfung der erbrechtlichen Regelungen einher. Gerne beraten wir Sie auch zum Thema Testament oder Erbvertrag. Näheres dazu finden Sie hier (Link zur Unterseite Erben und Vererben).
Bei vielen Schenkungen – insbesondere Übertragungen von Grundbesitz bzw. Immobilien jeder Art (Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, Eigentumswohnungen, Kapitalanlageobjekten) sowie GmbH-Anteilen – ist die notarielle Beurkundung gesetzlich
Für lebzeitige Übertragungen gibt es eine Vielzahl von Gründen – bspw. das (mehrfache) Ausnutzen von Steuerfreibeträgen, eine gezielte Nachfolge– oder Unternehmensplanung, die Unterstützung der nachfolgenden Generation bei finanziell großen Entscheidungen, die Sicherung der Immobilie für Ihr Kind oder Ihre Kinder sowie der Schutz vor einem Zugriff des Sozialhilfeträgers. Dabei sollte jedoch das eigene Versorgungsinteresse im Alter nicht aus dem Blick verloren werden. Wir beraten Sie gerne – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Zur Absicherung des Schenkers ist es häufig sinnvoll, sich bestimmte Rechte vorzubehalten, etwa ein Wohnungsrecht, ein Nießbrauchsrecht und/oder Rückforderungsrechte. Durch derartige Rechte kann einerseits der Großzügigkeit des Schenkers und andererseits dessen eigenem Sicherheitsbedürfnis Rechnung getragen werden. Welche Gestaltung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt stets von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab und ist immer eine individuelle Entscheidung.
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die passende Gestaltung für Sie.
Mit einem Wohnungsrecht dürfen Sie die Immobilie selbst bewohnen, sie jedoch nicht vermieten oder die Mieteinnahmen ziehen.
Ein Nießbrauchsrecht ist weiter gefasst: Sie können selbst in der Immobilie wohnen oder sie vermieten und die Mieteinnahmen behalten. So können die Mieterträge bspw. Ihre Altersvorsorge sichern. Ein Wechsel zwischen Selbstnutzung und Vermietung ist grundsätzlich möglich.
Ein wesentlicher Unterschied liegt darin, dass das Wohnungsrecht nur die eigene Nutzung erlaubt, während der Nießbrauch zusätzlich die Vermietung ermöglicht.
Dafür trägt der Nießbraucher in der Regel weitergehende Kosten als der Wohnungsberechtigte.
Rückforderungsrechte geben dem Schenker die Möglichkeit, den verschenkten Gegenstand (unter bestimmten Umständen) zurückzuverlangen.
Solche Rückforderungsrechte werden meist nur für bestimmte Fälle vereinbart, die an die Person des Beschenkten anknüpfen.
Typische Beispiele sind:
Tritt ein zuvor vereinbarter Rückforderungsgrund ein, kann der Schenker entscheiden, ob er den verschenkten Gegenstand zurückfordern möchte. Es handelt sich dabei um ein Recht, nicht um eine Pflicht.
Zu Ihrer Absicherung werden Wohnungsrechte, Nießbrauchsrechte und Rückforderungsrechte in der Regel im Grundbuch eingetragen. Sie sind damit auch für Dritte sichtbar, etwa bei einem späteren Verkauf oder einer Belastung der Immobilie.
Solange keine vorrangigen Rechte im Grundbuch eingetragen sind, können Ihre Rechte nicht beeinträchtigt werden. So bleibt Ihre Absicherung auch langfristig gewährleistet.
Die individuelle Gestaltung hängt immer von Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend sind zum Beispiel, ob es sich um eine selbstgenutzte Immobilie oder eine Kapitalanlage handelt, wie Ihre persönlichen Lebens- und Familienumstände aussehen, wie Ihre Vermögenssituation ist und welches Maß an Sicherheit und finanzieller Flexibilität Sie sich für die Zukunft wünschen.
Wir beraten Sie gerne und finden gemeinsam die für Ihre Situation passende Gestaltung.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Notarin Dr. Nicola Hegerfeld
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Notarin Dr. Nicola Hegerfeld