Das Leben ist voller Veränderungen – und manchmal auch unerwarteter Herausforderungen. Niemand denkt gerne an den Ernstfall. Doch wer frühzeitig vorsorgt, stellt sicher, dass in einem solchen Ernstfall die eigenen Interessen gewahrt werden. Durch Vorsorge schaffen Sie Klarheit für sich selbst und Sicherheit für die Menschen, die Ihnen nahestehen.
Unfälle oder plötzliche Erkrankungen können jeden treffen – unabhängig vom Alter oder der Lebenssituation. Deshalb gilt: Besser vorgesorgt haben und es nicht benötigen, als unvorbereitet sein, wenn es darauf ankommt – denn dann ist es häufig zu spät. Vorsorge ist keine Frage des Alters.
Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Vorsorgelösung, die exakt zu Ihrer Lebenssituation passt – transparent, rechtlich gültig und zukunftssicher.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Vorsorge professionell und rechtssicher gestalten möchten. Wir beraten Sie kompetent, verständlich und vorausschauend.
Die General- und Vorsorgevollmacht ist eines der wichtigsten Dokumente in Ihrem Leben.
Mit dieser legen Sie verbindlich fest, wer in Ihrem Namen handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn Sie selbst –vorübergehend oder dauerhaft – nicht mehr dazu in der Lage sind. Wer soll finanzielle Dinge regeln können, wer darf medizinische Entscheidungen treffen? Mit der General- und Vorsorgevollmacht legen Sie diese Befugnisse in gute und vertrauensvolle Hände.
Eine notarielle Vorsorgevollmacht verhindert in der Regel, dass das Gericht einen – möglicherweise für Sie fremden – Betreuer bestellt. Sie erspart Ihren Vertrauenspersonen Unsicherheit, langwierige Verfahren und unnötige Bürokratie. So können Ihre Vertrauenspersonen die Zeit Ihnen widmen. Zudem sichert die Vollmacht die sofortige Handlungsfähigkeit – die gerichtliche Betreuerbestellung dauert häufig mehrere Monate.
Wir beraten Sie umfassend zu den Gestaltungsmöglichkeiten, erklären Ihnen die rechtlichen Hintergründe sowie die Funktionsweise der Vollmacht und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine individuelle und rechtssichere Vorsorgevollmacht. Sprechen Sie uns gerne an.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in kritischen Situationen wünschen oder ausdrücklich ablehnen. Viele Menschen möchten beispielsweise, dass keine lebensverlängernden Maßnahmen vorgenommen werden, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass Ihre individuellen Wünsche respektiert werden – auch dann, wenn Sie sich selbst nicht äußern oder Ihren Willen nicht frei bilden können.
Entscheidungen am Lebensende sind höchstpersönliche und individuell. Eine allgemeingültige Lösung gibt es nicht. Es kann sinnvoll sein, sich zusätzlich ärztlich beraten zu lassen.
In einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wer vom Gericht zu Ihrem Betreuer bestellt werden soll, falls eine solche Betreuung erforderlich wird.
Haben Sie eine umfassende General- und Vorsorgevollmacht, ist eine gerichtliche Betreuerbestellung in den meisten Fällen nicht erforderlich.
Sie haben ein minderjähriges Kind? Mit einer Vormundbenennung legen Sie fest, wer die Personen- und Vermögenssorge für Ihr Kind übernehmen soll, falls die sorgeberechtigten Personen ausfallen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Kind gut betreut wird und Ihre Wünsche berücksichtigt werden.
Die Vormundbenennung erfolgt in einem Testament. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Testament.
Im Zentralen Vorsorgeregister können Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung registriert werden. Wir übernehmen gerne die Registrierung für Sie, falls Sie dies wünschen.
Sie möchten regeln, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll? Gerne beraten wir Sie umfassend zu allen Fragen der letztwilligen Verfügung.
Erfahren Sie mehr zum Thema Testament und Erbvertrag.
Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf und wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachlassregelung.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Notarin Dr. Nicola Hegerfeld
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Notarin Dr. Nicola Hegerfeld