Notarkosten und Gebühren – Transparenz beim Notar
Erfahren Sie hier alles Wichtige über Notarkosten, gesetzliche Gebühren und Beratungskosten.
Alle Notarinnen und Notare in Deutschland berechnen ihre Leistungen nach einheitlichen, gesetzlich festgelegten Vorgaben – transparent, nachvollziehbar und sozial ausgewogen.
Dadurch sind die Notarkosten bundesweit bei allen Notarinnen und Notaren identisch.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt.
Das bedeutet:
Notarinnen und Notare müssen sich strikt an diese Vorgaben halten – sie dürfen weder höhere noch niedrigere Gebühren berechnen und auch nicht auf die Gebührenerhebung verzichten. Dadurch sind die Kosten für notarielle Tätigkeiten bundesweit einheitlich – egal, zu welchem Notar sie gehen.
Nein. Wenn es zur Beurkundung kommt, ist die Beratung bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten. Diese Gebühr deckt persönliche Beratungen und Besprechungen sowie den Entwurf der Urkunde mit ab. Es erfolgt keine Abrechnung nach Stunden. Nur wenn keine Beurkundung stattfindet, kann eine gesonderte Gebühr für Beratung oder Entwurf anfallen.
Nein. Die gesetzlich festgelegten Gebühren sind unabhängig von der Schwierigkeit oder dem Zeitaufwand.
Egal, ob einfach oder komplex:
Die Kosten bleiben gleich – gesetzlich geregelt und fair.
Dies hängt stets von der notariellen Angelegenheit ab. Neben der Beurkundungsgebühr können bspw. noch Vollzugs-, Betreuungs– und Treuhandgebühren anfallen. Deren Entstehen sowie Höhe ist – ebenso wie bei der Beurkundungsgebühr – gesetzlich vorgegeben und damit bei allen Notaren in Deutschland identisch. Ebenso fallen bspw. Auslagen für Porto und Telekommunikation, Schreibauslagen sowie Mehrwertsteuer an.
Das gesetzliche Notarkostensystem ist so gestaltet, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu rechtssicherer Beratung haben – unabhängig vom Einkommen oder Vermögen. Notarinnen und Notare erhalten bei manchen Geschäften keine kostendeckende Gebühr, bei anderen etwas mehr – im Durchschnitt aber eine faire Vergütung für alle Fälle.
Dadurch können Sie sicher sein:
• Einheitliche, verlässliche Preise – deutschlandweit.
• Hohe Qualität und Neutralität
• Transparente Kostenstruktur
Da die Beratung und Entwurfserstellung in der Beurkundungsgebühr enthalten sind, entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie sich frühzeitig an uns wenden.
So können individuell zugeschnittene und rechtssichere Lösungen von Beginn an effizient und kostengünstig entwickelt werden.
Tipp: Nutzen Sie den Notar als ersten Ansprechpartner für rechtliche Gestaltungen rund um Immobilien, Erbe oder Ehevertrag.
Auf der Website der Bundesnotarkammer finden Sie Beispielberechnungen für verschiedene notarielle Leistungen.
Ja, selbstverständlich. Gerne erstellen wir eine unverbindliche Kostenschätzung für Ihr Anliegen.
Neben den Notarkosten können noch verschiedene andere Kosten entstehen. Dies sind bspw. Gerichtsgebühren, insb. im Zusammenhang mit Grundbesitz (z.B. Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch) oder bei Registersachen (z.B. Eintragung von Gesellschaften im Handelsregister). Darüber hinaus können selbstverständlich je nach Rechtsgeschäft auch verschiedene Steuerpflichten entstehen.
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Notarin Dr. Nicola Hegerfeld
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen – wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Notarin Dr. Nicola Hegerfeld