Unternehmen und Vereine

Als Notarin in Krefeld stehe ich Ihnen bei allen notariellen Fragen im Gesellschaftsrecht als kompetente und verlässliche Ansprechpartnerin zur Seite. Wir begleiten Unternehmen in sämtlichen Phasen ihres Bestehens, von der Unternehmensgründung über Veränderungen in der Unternehmensstruktur bis hin zur Unternehmensnachfolge oder Liquidation.

Unternehmerisches Handeln erfordert rechtliche Sicherheit, klare Strukturen und rechtssichere Verträge. In vielen Bereichen ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), bei Satzungsänderungen, Anteilsabtretungen oder Kapitalerhöhungen.

In der Praxis ist es sinnvoll, gesellschaftsrechtliche Überlegungen vorab mit Ihren Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern abzustimmen und notarielle Entwürfe von diesen prüfen zu lassen. Gerne arbeite ich als Notarin in Krefeld eng und vertrauensvoll mit Ihren Beratern zusammen und setze die abgestimmten Konzepte rechtssicher um.

Unsere Leistungen im Bereich Unternehmen und Vereine

Sie möchten eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) gründen? Eine solche Gründung muss notariell beurkundet werden. Mein engagiertes Team und ich begleiten Sie zuverlässig durch den gesamten Gründungsprozess.

Wir bereiten für Sie sämtliche erforderlichen Unterlagen vor, insbesondere:

  1. Gründungsurkunde
  2. Satzung / Gesellschaftsvertrag
  3. Handelsregisteranmeldung
  4. Liste der Gesellschafter

Selbstverständlich begleiten wir das Verfahren bis zum Abschluss der Eintragung Ihrer Gesellschaft im Handelsregister.

Um die Gründung schnell und effizient vorzubereiten, bitten wir Sie, uns die wesentlichen Informationen zu Ihrer Gesellschaft vorab mithilfe unseres Formulars zur Verfügung zu stellen.

Sie möchten eine neu gegründete Personengesellschaft, etwa eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (oHG) oder eine Kommanditgesellschaft (KG), zum Handelsregister anmelden?

Die Gründung selbst ist in vielen Fällen ohne notarielle Mitwirkung möglich. Die Anmeldung zum Handelsregister muss jedoch in jedem Fall notariell beglaubigt werden. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wir übernehmen für Sie:

  1. Entwurf der Handelsregisteranmeldung
  2. Notarielle Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung
  3. Einreichung beim zuständigen Registergericht
  4. rechtssichere und zügige Abwicklung

Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf und übermitteln uns die wesentlichen Informationen zu Ihrer Gesellschaft.

Sie möchten den Gesellschaftsvertrag Ihrer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ändern – etwa die Firma (Name) anpassen, den Sitz der Gesellschaft verlegen oder die abstrakten Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführung neu gestalten?

Dies bedarf der notariellen Beurkundung und anschließenden Anmeldung zum Handelsregister. Gerne sind wir Ihnen hierbei behilflich und übernehmen für Sie die rechtssichere Vorbereitung, Beurkundung der satzungsändernden Beschlüsse und Einreichung der erforderlichen Unterlagen beim Handelsregister. Sprechen Sie uns einfach an.

Sie möchten Geschäftsanteile an einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ganz oder teilweise verkaufen oder verschenken? Die Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der notariellen Beurkundung.

Häufig gehen damit auch weitere Änderungen einher, etwa die Neubestellung oder Abberufung von Geschäftsführern oder satzungsändernde Beschlüsse. Dies haben wir im Blick und bereiten sämtliche erforderlichen Dokumente gerne für Sie vor.

Unsere Leistungen umfassen insbesondere:

  1. Kauf- und Abtretungsverträge
  2. Schenkungsverträge
  3. Erstellung neuer Gesellschafterlisten
  4. Satzungsändernde Beschlüsse, sofern erforderlich
  5. Anmeldungen zum Handelsregister, sofern erforderlich

Sie möchten bei Ihrer Gesellschaft das Kapital erhöhen oder herabsetzen? Kapitalmaßnahmen bedürfen bei Kapitalgesellschaften der notariellen Beurkundung. Die Satzung Ihrer Gesellschaft ist entsprechend anzupassen und die Kapitalmaßnahme zum Handelsregister anzumelden.

Sprechen Sie uns gerne an. Mein Team und ich unterstützen Sie zuverlässig bei der Vorbereitung und Durchführung der Kapitalmaßnahme.

Passt die derzeitige Rechtsform Ihrer Gesellschaft nicht mehr zu den Anforderungen Ihres Unternehmens, kann eine Umwandlung in Betracht kommen. Hierzu zählen insbesondere Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz: Verschmelzungen, Spaltungen oder ein Formwechsel der Gesellschaft.

Solche Umwandlungsmaßnahmen bedürfen regelmäßig der notariellen Beurkundung. Da Umwandlungen regelmäßig steuerliche und rechtliche Auswirkungen haben, empfiehlt sich stets eine vorherige Abstimmung mit Ihren steuerlichen und ggf. weiteren rechtlichen Beratern. Gerne arbeiten wir dabei eng mit Ihren Beratern zusammen und setzen die abgestimmten Konzepte notariell um.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine Änderung der Rechtsform oder eine Umstrukturierung Ihres Unternehmens in Erwägung ziehen.

Bestimmte Änderungen bei Ihrer Handelsgesellschaft müssen zwingend zum Handelsregister angemeldet werden. Hierzu zählen insbesondere personelle, organisatorische und satzungsrelevante Änderungen.

Typische Fälle von Handelsregisteranmeldungen sind unter anderem:

  1. Abberufung oder Neubestellung von Geschäftsführern
  2. Erteilung oder Erlöschen von Prokura
  3. Änderung der Vertretungsbefugnisse von Geschäftsführern
  4. Änderung der Geschäftsanschrift
  5. Satzungsänderungen, z.B. Sitzverlegung oder Änderung der Firma
  6. Namens- oder Wohnortwechsel von Geschäftsführern oder Prokuristen

Gerne bereiten wir die erforderlichen Registeranmeldungen für Sie vor, übernehmen die notarielle Beglaubigung und kümmern uns um den Vollzug im Handelsregister.

Sprechen Sie uns einfach an – wir stehen Ihnen zuverlässig zur Seite.

Auch bei anderen Gesellschaftsformen sind Gründungen sowie bestimmte Änderungen und Vorgänge zur Eintragung in das jeweils zuständige Register anzumelden. Diese Registeranmeldungen bedürfen der notariellen Beglaubigung.

Mein Team in Krefeld und ich unterstützen Sie bei der Vorbereitung, der Einreichung und dem Vollzug von Registeranmeldungen für u.a.:

  1. Vereinsregister
  2. Gesellschaftsregister (eGbR)
  3. Partnerschaftsregister
  4. Genossenschaftsregister

Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf – wir stehen Ihnen bei allen registerrechtlichen Anliegen zuverlässig zur Seite.

Eine frühzeitige und sorgfältige Nachfolgeplanung ist entscheidend für den dauerhaften Fortbestand eines Unternehmens. Eine gelungene Nachfolgeregelung berücksichtigt nicht nur rechtliche, sondern auch steuerliche, wirtschaftliche und persönliche Aspekte.

Die Unternehmensnachfolge kann sowohl zu Lebzeiten, etwa durch Übertragung von Geschäfts- bzw. Gesellschaftsanteilen oder von Todes wegen, bspw. durch testamentarische Regelungen, gestaltet werden.

Gerne arbeiten wir hier mit Ihren steuerlichen und rechtlichen Beratern eng und vertrauensvoll zusammen, um eine individuell passende und nachhaltige Lösung für Ihr Unternehmen zu entwickeln.

Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Ihre Unternehmensnachfolge rechtssicher planen möchten.

Die Beendigung einer Gesellschaft erfordert die Auflösung und anschließende Liquidation. Bei einer GmbH sowie bei einer UG (haftungsbeschränkt) muss dies zum Handelsregister angemeldet werden:

  • zunächst die Auflösung der Gesellschaft nebst den Liquidatoren,
  • nach Ablauf des Sperrjahres sodann die Löschung der Gesellschaft.

Die entsprechenden Dokumente bereiten wir gerne für Sie vor – nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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