Beglaubigungen

Als Notarin unterstütze ich Sie zuverlässig und rechtssicher bei der Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten. Eine notarielle Beglaubigung bestätigt entweder die Echtheit einer Unterschrift (Unterschriftsbeglaubigung) oder die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original (Abschriftsbeglaubigung). Sie schafft damit Vertrauen bei Behörden, Gerichten, Banken oder Vertragspartnern. Eine rechtliche Prüfung der Erklärung findet bei einer reinen Beglaubigung grundsätzlich nicht statt.

Beglaubigungen für das Ausland: Apostille und Legalisation

Wenn Sie beglaubigte Dokumente im Ausland verwenden möchten, ist oftmals zusätzlich eine sog. Apostille oder Legalisation erforderlich. Welche Form im Einzelfall notwendig ist, hängt vom jeweiligen Staat ab, in dem das Dokument vorgelegt werden soll. Ohne diese Überbeglaubigung werden deutsche Dokumente im Ausland häufig nicht anerkannt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Einholung der Apostille oder Legalisation.

Häufige Fragen

Gesetze, Behörden oder Vertragsparteien verlangen in bestimmten Fällen zwingend eine notarielle Beglaubigung, um die Echtheit einer Unterschrift oder eines Dokumentes sicherzustellen.

Auch außerhalb gesetzlicher Vorgaben kann eine Beglaubigung sinnvoll sein, um spätere Zweifel an der Echtheit auszuschließen und ein hohes Maß an Beweissicherheit zu schaffen.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in vielen Fällen erforderlich oder empfehlenswert sein.

Häufige Anwendungsfälle sind:

  • Grundbuchangelegenheiten (z.B. Löschungserklärungen, Bewilligungen)
  • Registeranmeldungen (etwa Handelsregister, Vereinsregister oder Gesellschaftsregister)
  • Vollmachten aller Art (z.B. General- und Vorsorgevollmachten, Verkaufsvollmachten, sonstige Spezialvollmachten)
  • Genehmigungen oder sonstige Erklärungen gegenüber Vertragspartnern oder Behörden

Sie können Ihre Unterschrift entweder persönlich im Termin vor mir leisten oder eine bereits zuvor geleistete Unterschrift vor mir anerkennen. Bitte bringen Sie in jedem Fall das Originaldokument sowie einen gültigen Lichtbildausweis zum Termin mit.

Eine Abschriftsbeglaubigung bestätigt die Übereinstimmung einer Kopie mit dem Original.

Sie ist in vielen Bereichen denkbar. Typische Dokumente für Abschriftsbeglaubigungen sind Zeugnisse, Ausweisdokumente und Urkunden aller Art.

Zum Termin benötigen Sie:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) im Original
  • das zu beglaubigende Dokument im Original.

Sofern das Dokument für das Ausland benötigt wird, teilen Sie uns bitte im Vorfeld mit, um welches Land es sich handelt.

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